01.12.2026
19:00 Uhr
ca. 90 Minuten
In der sozialen Medien ist es wichtig das Heilmittelwerbegesetz einzuhalten daneben gibt es weitere Bestimmungen, wie z.B. die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung oder privaten Inhalten. In dieser Fortbildung soll Ihnen gezeigt werden, wie man beide Welten des Werberechts und der Sondervorschriften für soziale Medien unter einen Hut bringt
Aus der Reihe Rechtssicherheit für die Praxis ( siehe auch Mediathek)
Dr. Anette Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat.