Social Media für die Eigen-/Praxiswerbung nutzen - was muss man rechtlich zu beachten?

Dozent: Dr. jur. Anette Oberhauser

In der sozialen Medien ist es wichtig das Heilmittelwerbegesetz einzuhalten daneben gibt es weitere Bestimmungen, wie z.B. die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung oder privaten Inhalten. In dieser Fortbildung soll Ihnen gezeigt werden, wie man beide Welten des Werberechts und der Sondervorschriften für soziale Medien unter einen Hut bringt

Nutzen Sie Social Media zur Werbung oder Patientenkommunikation?  
Dann ist diese Fortbildung für Sie mehr als Gold wert!

Aus der Reihe Rechtssicherheit für die Praxis
Dr. Anette Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat. 
Buchungsgebühr
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Basis-Plus Account : 29,90 €
Basis Account : 29,90 €

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