Informationen, Tipps und Hinweise für die Leistungsabrechnung in der Heilpraktiker Praxis (Molitor)

Dozent: Bettina Molitor (Mediathek)

Sie erhalten in dieser Veranstaltung wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer Abrechnungen "Tricks" um Fehlerquellen zu vermeiden und können sich nach der Veranstaltung in die "Denke" der abrechnenden Sachbearbeiter versetzen um dieses Wissen für sich zu nutzen

Eine korrekte Abrechnung und Dokumentation ist heute das A und das O jeder naturheilkundlichen Praxis. Sowohl aus verwaltungstechnischen, kaufmännischen UND rechtlichen Gründen

Bettina Molitor gibt Ihnen eine Einführung in die Grundlagen des GebüH und zeigt Ihnen auf, worauf es ankommt, damit  Ablehnungen, Kürzungen und juristische Auseinandersetzungen nicht Ihren Praxisaltag bestimmen

(Weitergehende Fortbildung zum Thema Abrechnungs Recht: Frau Dr. Oberhauser. einfach Oberhauser in die Suche eingeben)

Profitieren Sie von ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abrechnung.

Inhalte: 

Rechtliche Grundlagen
- Mehrwertsteuer
- GebüH
-  Behandlungshonorar   
Ihre Rechte abzurechnen auch in einer analogen Abrechnung
- was heißt „analog“?
- GebüH nicht gesetzlich
- GOÄ gesetzlich
- Rechnungsaufbau    
Heilpraktiker Deckungen bei den Krankenversicherungen
- viele Versicherungsgesellschaften mit vielen Tarifen
- der Dschungel aus Erstattung und Nichterstattung bei verschiedenen Tarifen 
Hufelandverzeichnis
- was ist das Hufelandverzeichniss?
alternative Behandlungsmethoden am Beispiel Akupunkturen, Hydrotherapien, Magnetresonanz-Therapien  
Beihilfe
- Die Bundesländer und ihre Beihilfesätze- und Regeln
- neue Beihilfesätze seit Oktober 2011
Leistungsbescheide von VU
•Prüfen, ob evtl Kürzungen gerechtfertig ware
- Erklärungen für Erstattungen geben
- Gibt es Grenzen für Rechnungsbeträge? und warum?
Die Kombination „Abrechnungziffer-Diagnose“
- ist für eine erstattungsfähige Rechnung sehr wichtig!
Beispiele 
21.1 Akupunkturen               
24.1 Eigenblutbehandlungen               
39.10 Magnetfeldtherapien
Kombination Patient-Versicherung-Diagnosen
- Beispiele

In der Veranstaltung gab es offene Fragen auf die hier nun eingegangen wird: 

Wie in dem Vortrag angekündigt, habe ich die offenen Punkte mit der Anwältin und HP/Naturheilkunde Rechtsexpertin Frau Dr. Oberhauser besprochen! 

Also: an allem ist EWTAS dran und wenig stimmt so, wie es wohl auf anderne Veranstaltungen gesagt oder verstanden wurde! Meine folgenden Sätze sind ein Gedächnisprotokoll und bitte auch keine juristische Beratung! 

1. Abrechnung Ampullen die in der Praxis verwendet werden:

Richtig ist, dass ein Vorrat für einen Monat für die Herstellung von Infusionen gehalten werden darf.Richtig ist auch, dass Ampullen die für Injektionen verwendet wurden, nicht abgerechnet werden können! Was Sie allerdings machen können: Sie können die verwendete Ampulle dem Patienten rezeptieren und der bringt Sie Ihnen dann beim nächsten Besuch mit!!! 
Alles andere ist - auch wenn Kollegen damit eine noch gute Erfahrung gemacht haben - nicht erstattungsfähig! 
Es geht im Grunde um die "Inverkehrbringung" und das für jede Ampulle ein Rezeptnachweis vorliegen muss!!!

2. Zur Abrechnung von Festsätzen!

Egal ob gerade oder ungerade - egal ob 30 oder 600 € pro Stunde: Sie sind als HP nach wie vor völlig frei!!! ( scherzhaft formulierte ernste Anmerkung: aber bitte ab 500€ an Sittenwidrigkeit oder Ausbeutung denken!)

Der Fall der Gewerbesteuerpflicht bzw, des Verdachtes auf...betrifft und betraf: Praxen in denen auch gewerbesteuerpflichtige Leistungen erbracht werden!!! Hier ging/geht es, um den Verdacht auf "Vermischung" von Leistungen!

3. Rechtsänderung Abrechnung HP

Hier ist ein bischen was im Gespräch aber SO wie es verstanden wurde, ist es nicht!!! und schon gar nicht für 2012 verabschiedet!

Nach wie vor bleibt alles bei der GebüH, so wie von Frau Molitor auch erfolgreich für ihre Kunden praktiziert.Änderungen sind angedacht, den HP mehr zu sektorisieren und so zu einem "Gesundheitsfachberuf" zu "ändern! und wenn die Verbände hier (weiterhin?) tatenlos zusehen wird da auch was kommen. Was genau weiß NIEMAND! 

4. Zur Landarzt Problematik: es hat wohl einen Fall in Südthüringen gegeben, wo kein Arzt gefunden wurde und man sich entschlossen hat einen HP als "Allegemeinarzt" zu "engagieren"  und mit einem Zuschuß aus der Gemeindekasse zu unterstützen. Abrechnen nach GoÄ darf auch der nicht! 

ABER - zum Thema GoÄ Abrechnung für HP:   es geht hier nur um die Beihilfe Rechtsprechung - der HP darf nun theoretisch nach GoÄ abrechnen (BVG Urteil) - Die Beihilfestellen versuchen mit der HPschaft Gesamtverträge zu machen um die Rechtsprechnung zu umgehen - HP Verbände haben da offenbar abgenickt!  
Buchungsgebühr
Premium : 7,90 €
Basis-Plus : 24,90 €
Basis : 24,90 €

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