§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser AGB ist die vertragliche Regelung der Kooperation mit Firmen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen( Förderer ), zum Nutzen der Mitglieder durch angebotene Fachfortbildungen, Schulungen, Workshops u.a.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die isg-akademie stellt den Förderern die technischen Möglichkeiten der isg-akademie für Fachvorträge und Fachfortbildungen, Seminare, Workshops u.a. zur Verfügung.
(2) Fachvorträge und Fachfortbildungen sind solche Vorträge, die Themen beinhalten, welche sich auf Erkenntnisse, Erfahrungen und Theorien in der ganzheitlichen Behandlung von Mensch und Tier beziehen oder für die angeschlossenen Nutzer von fachlichem Interesse sind. Theorien sind als solche kenntlich zu machen.
(3) Fachvorträge und Fachfortbildungen dürfen inhaltlich nicht als Produktpräsentation, Produktschulung, Werbeveranstaltung genutzt werden. Hiervon ausgeschlossen sind Hinweise auf eigene Veranstaltungen und die Darstellung des Unternehmens in Schriftform während des Vortrages und im Anmeldeformular.
§ 3 Förderer, Zulassung
(1) Die Zulassung als Förderer der isg-akademie schließt den Rechtsweg aus.
(2) Die isg-akademie behält sich vor, Förderer für Fachvorträge- und Fachschulungen zu sperren, wenn gegen §2.3 und 2.4 wiederholt verstoßen wird.
§ 4 Gewährleistung
(2) isg-akademie übernimmt keine Gewährleistung für die technische Abwicklung durch Partnerunternehmen (technische Provider ).Die isg-akademie wird aber im Fall des temporären technischen Ausfalles eines Partnerunternehmens auf den Partner einwirken, den angebotenen Service möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stellen.
Entschädigungen für die Unterbrechung oder einen Ausfall einer Veranstaltung können von Förderer nicht geltend gemacht werden.
Die isg-akademie gewährleistet jedoch eine schnellstmögliche Wiederholung der Veranstaltung sobald dies technisch möglich ist.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Die isg-akademie haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der isg-akademie oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet isg-akademie unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der isg-akademie verursacht wurden.
(2) Die isg-akademie haftet nicht für inhaltliche, formelle u.a. Fehler in den Vorträgen von Dozenten.
(3) isg-akademie haftet nicht für Schäden, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn, die dem Förderer entstehen.
a. durch fehlerhafte Wiedergabe Nutzer gesteuerter Angaben, wie zum Beispiel Anzeigen, Praxis Darstellungen oder Warenpräsentationen;
b. durch nicht ordnungsgemäße Funktion von Diensten, die von den Partnern der isg-akademie angeboten werden, unabhängig von der Fehlerursache (z.B. Telefonleitung, Konferenzschaltung u.a.);
c. für Schäden durch Aussagen der Dozenten welche vom Förderer beauftragt wurden;
d. durch fehlerhafte Datenübertragung und Druckersteuerung sowie durch Datenverluste;
e. sonst im Zusammenhang mit der Nutzung von isg-akademie bzw. der teilnehmenden Partner-Websites;
es sei denn, diese Schäden beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der isg-akademie.
(4) Die Haftung von isg-akademie ist im Fall des Abs. 1 Satz 2 auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen isg-akademie bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. isg-akademie haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
(5) Vorbehaltlich spezieller Regelungen haftet isg-akademie für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(6) isg-akademie übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass der Förderer, im Falle der Nutzung von Diensten der isg-akademie nicht seinerseits gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), das Markengesetz (MarkenG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt. Gleiches gilt für
(7) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Nutzer trägt die hiermit verbundenen Risiken. isg-akademie übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.
(8) isg-akademie übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Deutschen Telekom, Partnern der isg-akademie und anderer Dienstanbieter, für die Funktionsfähigkeit von Routen außerhalb des isg-akademie eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.
(9) Für den von Förderern oder sonst erkennbar von Dritten zusammengestellten Inhalt einzelner Websites, insbesondere auch für den Inhalt von Websites, zu denen isg-akademie lediglich einen Link herstellt, ist ausschließlich der betreffende Förderer beziehungsweise Dritte verantwortlich. isg-akademie prüft Inhalte weder auf Vollständigkeit und Richtigkeit noch auf Vereinbarkeit mit Standesrecht.
(10) Die vor bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der isg-akademie. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen isg-akademie bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. isg-akademie haftet nicht für Schäden die durch fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der isg-akademie verursacht worden sind.
§ 6 Rechtsschutz
(1) Alle Marken und -Logos isg-akademie sowie die Texte, Bilder und Illustrationen der Website der isg-akademie sind geschützt und dürfen nicht geändert werden.
(2) Eine Nutzung des Eigentums der isg-akademie in anderer Weise, als nach diesen AGB gestattet oder mit der isg-akademie schriftlich vereinbart, ist untersagt. Insbesondere darf Eigentum der isg-akademie weder an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
§ 7 Rechtswahl
Die Abwicklung der unter § 2 genannten Dienste sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
§ 8 Verschiedenes
(1) isg-akademie behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. isg-akademie wird die Änderung umgehend allen Förderern mitteilen. Sofern der Förderer der Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Förderer angenommen.
(2) Leistungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine Lücke aufweist, die von den Parteien nicht vorhergesehen wurde.
§ 9Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder
ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
(Stand: August 2009)
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